Institut für psychoanalytische Paar- und Familientherapie e.V.
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Fort- und Weiterbildungsplan psychoanalytische Paar- und Familientherapie
Ein dreijähriges Curriculum in sechs Wochenblöcken

   

PSYCHOANALYTISCHE FAMILIEN- UND PAARTHERAPIE UND RICHTLINIEN-PSYCHOTHERAPIE

Das Institut für psychoanalytische Paar- und Familien-therapie bemühte sich gemeinsam mit dem Bundesverband Psychoanalytische Paar- und Familien-therapie (BvPPF), hier insbesondere mit den Instituten aus München und Gießen, seit 1996 um Abrechnungsmöglichkeiten für Paar- und Familientherapie im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie. Anfang 1997 wurden die Möglichkeiten zur Durchführung von Paar- und Familientherapie in den Psychotherapievereinbarungen dadurch erweitert, dass bei der Anwendung "besonderer Methoden" in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auch die Durchführung von Doppelstunden möglich ist (Deutsches Ärzteblatt 94, H 8 v. 21.02.1997). „Besondere Methoden“ sind u.a. die Einbeziehung der Bezugspersonen und damit das paar- und familientherapeutische Setting.
Diese Einbeziehung ist auch in der Erwachsenenpsychotherapie möglich und wird in den Psychotherapie-Richtlinien (zuletzt § 9) festgelegt (s. zudem Kommentar Psychotherapie-Richtlinien 12. Aufl. S. 34). Im Abschnitt A, § 9 der Psychotherapie-Richtlinien, „Einbeziehung des sozialen Umfeldes“, heißt es: „Im Rahmen einer Psychotherapie kann es notwendig werden, zur Erreichung eines ausreichenden Behandlungserfolges relevante Bezugspersonen aus dem engeren Umfeld der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einzubeziehen.“

In den Psychotherapie-Richtlinien, Abschnitt E, § 28 (4), heißt es dann weiter: „Im Rahmen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und Verhaltenstherapie können Behandlungen als Einzeltherapie der Indexpatientin oder des Indexpatienten auch in Doppelstunden bei intensiver Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen nach § 9 durchgeführt werden. Bei der Psychotherapie von Erwachsenen werden die entsprechenden Stunden auf das Gesamtkontingent angerechnet.“
Dies ist zudem in § 11, Abs. 14 der Psychotherapie-Vereinbarung festgehalten.
Für den Einbezug von Angehörigen in eine TP-Behandlung wurde festgelegt, dass im Antragsbericht die Psychodynamik der die Krankheit (mit-)verursachenden bzw. aufrechterhaltenden dysfunktionalen Paar- und Familieninteraktionen skizziert sowie entsprechend in der Behandlungsplanung deutlich werden muss, was in den Paar- bzw. Familiengesprächen geklärt werden soll. Hiermit sind dann die Indikationsstellung für den Einbezug von Angehörigen bzw. die Anwendung paar- und familientherapeutischer Settings begründet.

 

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